Fehlen Ihnen Zeit, personelle Ressourcen oder Know-how für die Entgelttransparenz?

Eine belastbare Entgelttransparenz beginnt mit einer strukturierten Bestandsaufnahme. Für Unternehmen auf der Ostalb analysieren wir gemeinsam die bestehenden Entgeltstrukturen, Bewertungslogiken, Entscheidungswege und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen. Im Rahmen einer unverbindlichen Erstprüfung betrachten wir, wo bereits tragfähige Grundlagen vorhanden sind und wo Handlungsbedarf besteht. Dabei identifizieren wir systemische Risiken, Dokumentationslücken und organisatorische Unschärfen ebenso wie vorhandene Stärken, auf denen schrittweise eine rechtskonforme, dauerhaft belastbare und nachvollziehbare Umsetzung aufgebaut werden kann.

Entgelttransparenz-Selbsttest

Der Entgelttransparenz-Selbsttest hilft Unternehmen, ihren Vorbereitungsstand strukturiert einzuschätzen, zentrale Grundlagen zu prüfen und möglichen Prüfungs- oder Handlungsbedarf frühzeitig und nachvollziehbar zu erkennen.

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Unsere Expertise

Als erfahrene, praxisorientierte Experten für Entgelttransparenz und Datenschutz unterstützen wir Unternehmen gemeinsam mit einem interdisziplinären Partnernetzwerk bei der rechtskonformen Umsetzung gesetzlicher Anforderungen.

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Unser Entgelttransparenz-Blog

Unser Blog zur Entgelttransparenz enthält Beiträge mit Informationen, Hinweisen und Tipps zu Anforderungen der Entgelttransparenz, der DS-GVO und weiterer, für Entgeltdaten relevanter Gesetze und Vorschriften beim betrieblichen Datenschutz.

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Nur benannte Datenschutzbeauftragte stehen unter dem Schutz der DS-GVO

Wenn ein Beschäftigter den Datenschutz im Unternehmen betreut, aber kein offiziell benannter (und damit durch die DS-GVO geschützter) Datenschutzbeauftragter ist, geht er mehrere Haftungsrisiken ein: Persönliche HaftungDer Beschäftigte könnte persönlich haftbar gemacht werden, wenn es zu Datenschutzverletzungen kommt und er seine Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. SchadensersatzforderungenBetroffene Personen…

Warum Datenschutz für die Wirtschaft wichtig ist

In der heutigen digitalen Ära ist Datenschutz nicht nur ein rechtliches Erfordernis, sondern auch ein entscheidender Faktor für den Erfolg und das Vertrauen in Unternehmen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Daten stärkt nicht nur das Vertrauen der Kunden, sondern fördert auch die langfristige Kundenbindung und den Ruf des Unternehmens.   Darüber hinaus minimiert ein effektives Datenschutzmanagement…

Rechte der Datenschutzbehörden – Teil 4: Sanktionsbefugnisse

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) haben die Datenschutzbehörden eine ganze Reihe von durchaus wirksamen Sank­tionsbefugnissen, um Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zu ahnden und abzustellen, um die Rechte der betroffenen Personen zu schützen und die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sicherzustellen.   Hier sind einige der wichtigsten Befugnisse: BußgelderDie Datenschutzbehörden können erhebliche Geldbußen gegen den Verantwortlichen und den Auftragsverarbeiter verhängen.…

Rechte der Datenschutzbehörden – Teil 3: Abhilfebefugnisse

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verleiht den Datenschutzbehörden umfassende Abhilfebefugnisse, um die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu gewährleisten und Verstöße effektiv zu ahnden. Diese Befugnisse sind in Art. 58 DS-GVO festgelegt und umfassen eine Vielzahl von Maßnahmen, die von Warnungen und Verwarnungen bis hin zu Geldbußen und der Aussetzung der Datenübermittlung reichen.   Im Folgenden werden die wichtigsten…

Rechte der Datenschutzbehörden – Teil 2: Kontrollbefugnisse

Die für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörden in Deutschland haben umfassende Kontrollbefugnisse, die in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-Kontrollbefugnisse der Datenschutzbehörden) in den Kapiteln 6, 7 und 8 festgelegt sind. Diese umfassen unter anderem die Befugnisse zur Untersuchung, Abhilfe, Genehmigung und Beratung sowie zur Zusammenarbeit und Kohärenz.   Nachfolgend einige der wichtigsten Befugnisse und die entsprechenden Artikel der…