Fehlen Ihnen Zeit, personelle Ressourcen oder Know-how für die Entgelttransparenz?

Eine belastbare Entgelttransparenz beginnt mit einer strukturierten Bestandsaufnahme. Für Unternehmen auf der Ostalb sowie darüber hinaus analysieren wir gemeinsam die bestehenden Entgeltstrukturen, Bewertungslogiken, Entscheidungswege und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen. In einem unverbindlichen Orientierungsgespräch klären wir zunächst die Ausgangslage und bestimmen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Im Rahmen einer vertieften Statusanalyse Entgelttransparenz untersuchen wir anschließend, wo bereits tragfähige Grundlagen vorhanden sind und wo konkreter Handlungsbedarf besteht. Dabei identifizieren wir systemische Risiken, Dokumentationslücken und organisatorische Unschärfen ebenso wie vorhandene Stärken. Auf dieser Grundlage kann schrittweise eine rechtskonforme, dauerhaft belastbare und nachvollziehbare Umsetzung der Entgelttransparenz entwickelt werden.

Entgelttransparenz-Selbsttest

Der Entgelttransparenz-Selbsttest hilft Unternehmen, ihren Vorbereitungsstand strukturiert einzuschätzen, zentrale Grundlagen zu prüfen und möglichen Prüfungs- oder Handlungsbedarf frühzeitig und nachvollziehbar zu erkennen.

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Unsere Expertise

Als erfahrene, praxisorientierte Experten für Entgelttransparenz und Datenschutz unterstützen wir Unternehmen gemeinsam mit einem interdisziplinären Partnernetzwerk bei der rechtskonformen Umsetzung gesetzlicher Anforderungen.

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Unser Entgelttransparenz-Blog

Unser Blog zur Entgelttransparenz enthält Beiträge mit Informationen, Hinweisen und Tipps zu Anforderungen der Entgelttransparenz, der DS-GVO und weiterer, für Entgeltdaten relevanter Gesetze und Vorschriften beim betrieblichen Datenschutz.

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HinSchG: Unternehmen ohne interne Meldestelle

Bei Unternehmen welche gemäß HinSchG zwar keine interne Meldestelle einrichten müssen, ist es trotzdem erforderlich dass – da das Hinweisgeberschutzgesetz vorsieht, dass externe Meldestellen im Falle eines Hinweises umfassende Ermittlungen im Unternehmen auf das sich der Hinweis des des Hinweisge­bers bezieht, durchführen dürfen und dazu sowohl Verantwortliche als auch Beschäftigte und Dritte als Zeugen oder…

HinSchG: Unternehmen mit interner Meldestelle

Unternehmen mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigten müssen die vom Gesetz vorgeschriebenen internen Meldestellen seit dem 17. Dezember 2023 voll funktionsfähig eingerichtet haben und fortan dauerhaft gesetzeskonform betreiben. Zur Dokumentation der daraus resultierende erfor­derlichen Daten-Verarbeitungen in den internen Meldestellen sind gemäß Art. 6 Abs. (1) lit. c) DS-GVO entsprechende Verarbeitungstätigkeiten (VT) zu dokumentieren. Zur rechtskonformen Erfüllung der…

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) ist das zentrale Element der Datenschutz-Grundverordnung. Ohne ein ausführliches, aktuelles und vollständiges Verzeichnis ist die rechtskonforme Umsetzung der DS-GVO im Unternehmen faktisch nicht möglich. Beim VVT handelt sich um eine schriftliche Dokumentation, die vom Verantwortlichen gemäß Art. 30 der DS-GVO zwingend ausgearbeitet werden muss. Dieses Verzeichnis muss sehr detaillierte Angaben…