Ist die Umsetzung der Datenschutz-Gesetze
auch in Ihrem Unternehmen eingeschlafen?
Datenschutz – ein Thema, das einst in den Vorstandsetagen eine zentrale Rolle spielte, gerät in vielen Unternehmen zunehmend in Vergessenheit. Gründe dafür sind oftmals fehlendes Fachwissen, begrenzte Ressourcen oder schlichtweg Nachlässigkeit.
Datenschutz betrifft jedes Unternehmen – auch Ihres! Gerade mittelständische Unternehmen unterschätzen oft, wie entscheidend ein wirksamer Datenschutz für die rechtliche Absicherung und das Vertrauen Ihrer Kunden ist. Ein Fehler kann schnell teuer werden – finanziell wie auch in Bezug auf Ihre Reputation.
Finden Sie den Stand Ihres Datenschutzes mit unserem Selbsttest heraus
Sind Sie sicher, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen der DS-GVO sowie weiterer Datenschutzgesetze (wie zum Beispiel das TDDDG und das BDSG) korrekt umsetzt? Finden Sie es mit unserem Selbsttest heraus!
Wie viele Verarbeitungstätigkeiten hat ihr Unternehmen dokumentiert?
Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Datenschutzmaßnahmen auf dem richtigen Weg sind. Sorgen Sie vor, bevor es zu spät ist – und sichern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden sowie den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens!
Fünf ausgewählte Beispiele für sehr sensible Unternehmensbereiche | Ø Anzahl aus in über 30 Datenschutz-Projekten ermittelten Tätigkeiten | Wie viele Verarbeitungstätigkeiten hat Ihr Unternehmen dokumentiert? |
1. Personalbereich, Personalwesen | 117 Verarbeitungstätigkeiten | ? |
2. Interne Meldestelle (HinSchG) | 128 Verarbeitungstätigkeiten | ? |
3. Betriebsrat, Personalrat | 86 Verarbeitungstätigkeiten | ? |
4. TDDDG-Auskunftsmanagement | 112 Verarbeitungstätigkeiten | ? |
5. Geschäftsleitung, Management | 99 Verarbeitungstätigkeiten | ? |
Hinweis: Die Angaben basieren auf Auswertungen von über 30 Datenschutzprojekten bei Unternehmen mit 50 bis 200 Beschäftigten
Enthält Ihre Datenschutzdokumentation weniger Verarbeitungstätigkeiten?
Sollte Ihre Datenschutzdokumentation deutlich weniger Verarbeitungstätigkeiten in einem der oben genannten, für Ihr Unternehmen relevanten Bereiche enthalten, besteht dringender Handlungsbedarf! Zögern Sie in deisem Fall nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen – gemeinsam bringen wir Ihr Projekt wieder in die richtige Spur und sorgen dafür, dass Ihre Dokumentation den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Lassen Sie uns die Herausforderung angehen und Ihre Datenschutzstrategie nachhaltig stärken!- Ihr Ansprechpartner: Wolfgang A. W. Franz
- E-Mail: w.franz@datenschutz-ostalb.de
- Festnetz: +049(0)7959/9265865
Die Datenschutzbehörde hat die Befugnis dazu, sich das Verzeichnis vom Verantwortlichen ohne jeden Anlass oder Begründung jederzeit vorlegen zu lassen (Art. 30 Abs. (4) DS-GVO).