Fehlen Ihnen Zeit, personelle Ressourcen oder Know-how für die Entgelttransparenz?

Eine belastbare Entgelttransparenz beginnt mit einer strukturierten Bestandsaufnahme. Für Unternehmen auf der Ostalb analysieren wir gemeinsam die bestehenden Entgeltstrukturen, Bewertungslogiken, Entscheidungswege und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen. Im Rahmen einer unverbindlichen Erstprüfung betrachten wir, wo bereits tragfähige Grundlagen vorhanden sind und wo Handlungsbedarf besteht. Dabei identifizieren wir systemische Risiken, Dokumentationslücken und organisatorische Unschärfen ebenso wie vorhandene Stärken, auf denen schrittweise eine rechtskonforme, dauerhaft belastbare und nachvollziehbare Umsetzung aufgebaut werden kann.

Entgelttransparenz-Selbsttest

Der Entgelttransparenz-Selbsttest hilft Unternehmen, ihren Vorbereitungsstand strukturiert einzuschätzen, zentrale Grundlagen zu prüfen und möglichen Prüfungs- oder Handlungsbedarf frühzeitig und nachvollziehbar zu erkennen.

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Unsere Expertise

Als erfahrene, praxisorientierte Experten für Entgelttransparenz und Datenschutz unterstützen wir Unternehmen gemeinsam mit einem interdisziplinären Partnernetzwerk bei der rechtskonformen Umsetzung gesetzlicher Anforderungen.

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Unser Entgelttransparenz-Blog

Unser Blog zur Entgelttransparenz enthält Beiträge mit Informationen, Hinweisen und Tipps zu Anforderungen der Entgelttransparenz, der DS-GVO und weiterer, für Entgeltdaten relevanter Gesetze und Vorschriften beim betrieblichen Datenschutz.

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Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) – Teil 1

Mit der DS-GVO wurde im Artikel 35 das Instrument der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) eingeführt. Die Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) hat die Aufgabe (bereits im Vorfeld) einer geplanten Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die daraus entstehenden Risiken für die Rechte und Freiheiten von betroffenen Personen zu bewerten.   Gemäß Art. 35 Abs. (4) DS-GVO erstellt und veröffentlicht die zuständige Aufsichtsbehörde…

Gesetzesänderungen: Vom TTDSG zum TDDDG und vom TMG zum DDG

Die Welt des Datenschutzes und der digitalen Dienste ist weiter im Wandel. Zwei Änderungen in der deutschen Gesetzgebung sind die Umbenennung des Telekommunikations-Telemedien-Daten­schutz­gesetzes (TTDSG) in das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Daten­schutz-Gesetz (TDDDG) und die Ablösung des Telemediengesetzes (TMG) durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).   Obwohl diese Umstellungen bereits im Mai 2024 rechtswirksam wurden, finden sich in vielen Daten­schutz­erklärungen und Impressums­angaben…

Vorbereitung auf einen Cyberangriff

Das aktuelle Bundeslagebild Cybercrime des Bundeskriminalamts (BKA) macht deutlich, dass alle Unternehmen, Organisation und Einrichtungen Ziel eines Cyberangriff werden können – egal ob KMU, KRITIS oder öffentliche Einrichtungen.   Ransomware kann ganze Lieferketten und Geschäftsprozesse lahmlegen. Cyberangriffe sind somit eine ständige Bedrohung für Unternehmen jeder Größe und Branche. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind…

Erhöhung der IT-Sicherheit durch CSAF-Nutzung

Das BSI entwickelt derzeit zusammen mit nationalen und internationalen Partnern das sogenannte Common Security Advisory Framework (CSAF). Dabei handelt es sich um eine Sammlung von Programmen, welche Unternehmen dabei helfen sollen, ihre IT-Infrastrukturen effektiv gegen Cyberangriffe zu schützen. Welche Vorteile bietet CSAF den Unternehmen? Das maschinenlesbare Format des CSAF ermöglicht eine standardisierte und automatisierte Weitergabe…

Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag

Am 1. November 2024 trat das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) vollständig in Kraft. Das im SBGG enthaltene Offenbarungs- und Ausforschungsverbot verbietet die Offenlegung oder Ermittlung von Geschlechtsangaben und Vornamen einer Person, die nach § 2 SGBB geändert wurden, ohne deren Zustimmung. Zuwiderhandlungen können zu empfindlichen Bußgeldern führen und stellen…