Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag

Am 1. November 2024 trat das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) vollständig in Kraft. Das im SBGG enthaltene Offenbarungs- und Ausforschungsverbot verbietet die Offenlegung oder Ermittlung von Geschlechtsangaben und Vornamen einer Person, die nach § 2 SGBB geändert wurden, ohne deren Zustimmung. Zuwiderhandlungen können zu empfindlichen Bußgeldern führen und stellen…