Das Dilemma mit dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist lösbar

Das sogenannte „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ (Abk. VVT) ist das zentrale Element der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Das VVT ist eine schriftliche Dokumentation, die gemäß Art. 30 der DS-GVO vom Verantwortlichen zwingend ausgearbeitet und dauerhaft aktuell gehalten werden muss. Ohne ein ausführliches, aktuelles und vollständiges Verzeichnis ist die rechtskonforme Umsetzung der DS-GVO im Unternehmen faktisch nicht möglich. Ein…

Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag

Am 1. November 2024 trat das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) vollständig in Kraft. Das im SBGG enthaltene Offenbarungs- und Ausforschungsverbot verbietet die Offenlegung oder Ermittlung von Geschlechtsangaben und Vornamen einer Person, die nach § 2 SGBB geändert wurden, ohne deren Zustimmung. Zuwiderhandlungen können zu empfindlichen Bußgeldern führen und stellen…

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) ist das zentrale Element der Datenschutz-Grundverordnung. Ohne ein ausführliches, aktuelles und vollständiges Verzeichnis ist die rechtskonforme Umsetzung der DS-GVO im Unternehmen faktisch nicht möglich. Beim VVT handelt sich um eine schriftliche Dokumentation, die vom Verantwortlichen gemäß Art. 30 der DS-GVO zwingend ausgearbeitet werden muss. Dieses Verzeichnis muss sehr detaillierte Angaben…