Das Dilemma mit dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist lösbar
Das sogenannte „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ (Abk. VVT) ist das zentrale Element der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Das VVT ist eine schriftliche Dokumentation, die gemäß Art. 30 der DS-GVO vom Verantwortlichen zwingend ausgearbeitet und dauerhaft aktuell gehalten werden muss. Ohne ein ausführliches, aktuelles und vollständiges Verzeichnis ist die rechtskonforme Umsetzung der DS-GVO im Unternehmen faktisch nicht möglich. Ein…