HinSchG: Unternehmen ohne interne Meldestelle

Bei Unternehmen welche gemäß HinSchG zwar keine interne Meldestelle einrichten müssen, ist es trotzdem erforderlich dass – da das Hinweisgeberschutzgesetz vorsieht, dass externe Meldestellen im Falle eines Hinweises umfassende Ermittlungen im Unternehmen auf das sich der Hinweis des des Hinweisge­bers bezieht, durchführen dürfen und dazu sowohl Verantwortliche als auch Beschäftigte und Dritte als Zeugen oder…

HinSchG: Unternehmen mit interner Meldestelle

Unternehmen mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigten müssen die vom Gesetz vorgeschriebenen internen Meldestellen seit dem 17. Dezember 2023 voll funktionsfähig eingerichtet haben und fortan dauerhaft gesetzeskonform betreiben. Zur Dokumentation der daraus resultierende erfor­derlichen Daten-Verarbeitungen in den internen Meldestellen sind gemäß Art. 6 Abs. (1) lit. c) DS-GVO entsprechende Verarbeitungstätigkeiten (VT) zu dokumentieren. Zur rechtskonformen Erfüllung der…