Fehlen Ihnen Zeit, personelle Ressourcen oder Know-how für die Entgelttransparenz?

Eine belastbare Entgelttransparenz beginnt mit einer strukturierten Bestandsaufnahme. Für Unternehmen auf der Ostalb analysieren wir gemeinsam die bestehenden Entgeltstrukturen, Bewertungslogiken, Entscheidungswege und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen. Im Rahmen einer unverbindlichen Erstprüfung betrachten wir, wo bereits tragfähige Grundlagen vorhanden sind und wo Handlungsbedarf besteht. Dabei identifizieren wir systemische Risiken, Dokumentationslücken und organisatorische Unschärfen ebenso wie vorhandene Stärken, auf denen schrittweise eine rechtskonforme, dauerhaft belastbare und nachvollziehbare Umsetzung aufgebaut werden kann.

Entgelttransparenz-Selbsttest

Der Entgelttransparenz-Selbsttest hilft Unternehmen, ihren Vorbereitungsstand strukturiert einzuschätzen, zentrale Grundlagen zu prüfen und möglichen Prüfungs- oder Handlungsbedarf frühzeitig und nachvollziehbar zu erkennen.

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Unsere Expertise

Als erfahrene, praxisorientierte Experten für Entgelttransparenz und Datenschutz unterstützen wir Unternehmen gemeinsam mit einem interdisziplinären Partnernetzwerk bei der rechtskonformen Umsetzung gesetzlicher Anforderungen.

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Unser Entgelttransparenz-Blog

Unser Blog zur Entgelttransparenz enthält Beiträge mit Informationen, Hinweisen und Tipps zu Anforderungen der Entgelttransparenz, der DS-GVO und weiterer, für Entgeltdaten relevanter Gesetze und Vorschriften beim betrieblichen Datenschutz.

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Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag

Am 1. November 2024 trat das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) vollständig in Kraft. Das im SBGG enthaltene Offenbarungs- und Ausforschungsverbot verbietet die Offenlegung oder Ermittlung von Geschlechtsangaben und Vornamen einer Person, die nach § 2 SGBB geändert wurden, ohne deren Zustimmung. Zuwiderhandlungen können zu empfindlichen Bußgeldern führen und stellen…

DS-GVO fordert Vorkehrungen gegen Cyberangriffe

Die Datenschutz-Grundverordnung fordert gemäß Art. 24 Abs. (1) DS-GVO vom Verantwortlichen, entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen und den Nachweis dafür erbringen zu können, dass die Verarbeitung gemäß der DS-GVO erfolgt.   Im Art. 32 Abs. (1) DS-GVO ist zudem bestimmt, dass unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der…

Richtschnur zur Ausarbeitung von Beiträgen in diesem Blog

Als primäre Grundlage für die Ausarbeitung von Beiträgen dient, wo immer mög­lich, die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). In Fällen, in denen die Datenschutz-Grundver­ordnung sowie weitere den Datenschutz tangierende Gesetze und Bestimmungen (i. W. das Hin­SchG und das TDDDG) keine spezifischen Hinweise als Orientierung zur Ausarbeitung von Beiträgen enthalten, haben wir uns – soweit vorhanden und kontextuell möglich –…

Kontinuierlicher Anpassungsprozess beim Datenschutz erforderlich

Bei der betrieblichen Datenschutz-Dokumentation ist zu berücksichtigen, dass die Datenschutz-Behörden ihre Anforderungen an die weitere Umsetzung, Ausgestaltung und Implementierung des Datenschutzes in die betriebliche Praxis kontinuierlich präzisieren, erweitern und anpassen. Dies führt als Konsequenz bei den Ausarbeitungen von Dokumenten für den betrieblichen Da­tenschutz dazu, dass ein kontinuierlicher Anpassungsprozess erforderlich ist, um die geänderten Anforderungen an…

HinSchG: Unternehmen ohne interne Meldestelle

Bei Unternehmen welche gemäß HinSchG zwar keine interne Meldestelle einrichten müssen, ist es trotzdem erforderlich dass – da das Hinweisgeberschutzgesetz vorsieht, dass externe Meldestellen im Falle eines Hinweises umfassende Ermittlungen im Unternehmen auf das sich der Hinweis des des Hinweisge­bers bezieht, durchführen dürfen und dazu sowohl Verantwortliche als auch Beschäftigte und Dritte als Zeugen oder…