Fehlen Ihnen Zeit, Ideen und Know-how bei der Umsetzung des Datenschutzes?

Dann lassen Sie sich von erfahrenen praxisorientierten Datenschutz-Experten helfen! Wir unterstützen Sie in allen Belangen des betrieblichen Datenschutzes z. B. bei der Erstellung, der Aktualisierung und der Vervollständigung des vom Art. 30 DS-GVO vorgeschriebenen Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT). Auf Wunsch können wir Unternehmen im Einzelfall auch einen externen Datenschutz-Beauftragten stellen.

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätig­keiten (VVT) ist das zentrale Element der Datenschutz-Grund­­­ve­r­ordnung, auf dem der gesamte betriebliche Datenschutz aufbaut wird. Ohne VVT ist ein rechtskonformer Datenschutz nicht möglich!

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Wirtschaftsinformatik & Datenschutz

Datenschutzexperten mit einem Hintergrund in der Wirtschaftsinformatik bringen für die betreuten Unternehmen eine Reihe einzigartiger Vorteile mit sich, denn die Wirtschaftsinformatik und der Datenschutz ergänzen sich hervorragend.

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Unser Datenschutz-Blog

Unser Datenschutz-Blog enthält Beiträge mit Informationen, Hinweisen und Tipps zu den Anforderungen bei der praktischen Umsetzung der DS-GVO und anderer für den Datenschutz relevanter Gesetze und Vorschriften beim betrieblichen Datenschutz.

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Richtschnur zur Ausarbeitung von Beiträgen in diesem Blog

Als primäre Grundlage für die Ausarbeitung von Beiträgen dient, wo immer mög­lich, die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). In Fällen, in denen die Datenschutz-Grundver­ordnung sowie weitere den Datenschutz tangierende Gesetze und Bestimmungen (i. W. das Hin­SchG und das TDDDG) keine spezifischen Hinweise als Orientierung zur Ausarbeitung von Beiträgen enthalten, haben wir uns – soweit vorhanden und kontextuell möglich –…

Kontinuierlicher Anpassungsprozess beim Datenschutz erforderlich

Bei der betrieblichen Datenschutz-Dokumentation ist zu berücksichtigen, dass die Datenschutz-Behörden ihre Anforderungen an die weitere Umsetzung, Ausgestaltung und Implementierung des Datenschutzes in die betriebliche Praxis kontinuierlich präzisieren, erweitern und anpassen. Dies führt als Konsequenz bei den Ausarbeitungen von Dokumenten für den betrieblichen Da­tenschutz dazu, dass ein kontinuierlicher Anpassungsprozess erforderlich ist, um die geänderten Anforderungen an…

HinSchG: Unternehmen ohne interne Meldestelle

Bei Unternehmen welche gemäß HinSchG zwar keine interne Meldestelle einrichten müssen, ist es trotzdem erforderlich dass – da das Hinweisgeberschutzgesetz vorsieht, dass externe Meldestellen im Falle eines Hinweises umfassende Ermittlungen im Unternehmen auf das sich der Hinweis des des Hinweisge­bers bezieht, durchführen dürfen und dazu sowohl Verantwortliche als auch Beschäftigte und Dritte als Zeugen oder…

HinSchG: Unternehmen mit interner Meldestelle

Unternehmen mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigten müssen die vom Gesetz vorgeschriebenen internen Meldestellen seit dem 17. Dezember 2023 voll funktionsfähig eingerichtet haben und fortan dauerhaft gesetzeskonform betreiben. Zur Dokumentation der daraus resultierende erfor­derlichen Daten-Verarbeitungen in den internen Meldestellen sind gemäß Art. 6 Abs. (1) lit. c) DS-GVO entsprechende Verarbeitungstätigkeiten (VT) zu dokumentieren. Zur rechtskonformen Erfüllung der…

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) ist das zentrale Element der Datenschutz-Grundverordnung. Ohne ein ausführliches, aktuelles und vollständiges Verzeichnis ist die rechtskonforme Umsetzung der DS-GVO im Unternehmen faktisch nicht möglich. Beim VVT handelt sich um eine schriftliche Dokumentation, die vom Verantwortlichen gemäß Art. 30 der DS-GVO zwingend ausgearbeitet werden muss. Dieses Verzeichnis muss sehr detaillierte Angaben…