
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) bringt frischen Wind in die Datenschutzdebatte. In seinem aktuellen Positionspapier zur geplanten Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) 2025 formuliert der Verband konkrete Vorschläge, wie Datenschutz künftig praxisnäher, risikobasierter und zukunftsorientierter gestaltet werden kann. Im Mittelpunkt stehen der Abbau bürokratischer Hürden, eine differenzierte Risikobetrachtung bei der Datenverarbeitung sowie die Stärkung der Rolle der Datenschutzbeauftragten.
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DarĂĽber hinaus betont der BvD die Notwendigkeit, Datenschutz aktiv in neue EU-Regelungen wie den AI Act zu integrieren und ihn als dynamischen Managementprozess zu verstehen.
Risikobasierter Datenschutz
Der BvD fordert eine stärkere Differenzierung der Datenschutzpflichten in Abhängigkeit von der Art, dem Umfang und dem Risiko der jeweiligen Datenverarbeitung. Ziel ist es, die Anforderungen an den tatsächlichen Schutzbedarf anzupassen: Ein kleiner Verein, der lediglich Mitgliedsdaten verwaltet, soll nicht denselben umfangreichen Pflichten unterliegen wie ein Unternehmen, das hochsensible Gesundheitsdaten verarbeitet oder KI-gestützte Analysen durchführt.Abbau von Bürokratie
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) soll insbesondere fĂĽr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verständlicher, praxistauglicher und ressourcenschonender gestaltet werden. Der BvD fordert, dass Standardverarbeitungen klar definierten, vereinfachten Vorgaben folgen dĂĽrfen – etwa durch Musterverfahren, branchenspezifische Leitlinien oder vereinfachte Dokumentationspflichten.Â
Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, ohne den Schutz personenbezogener Daten zu gefährden. So sollen beispielsweise bei risikoarmen Verarbeitungen künftig Widerspruchslösungen anstelle umfassender Einwilligungspflichten ausreichen. Auch die Ausweitung bestehender Ausnahmen – etwa bei der Führung von Verzeichnissen nach Art. 30 DS-GVO – wird diskutiert.
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Der Verband betont, dass ein effektiver Datenschutz nicht durch Formalismus, sondern durch verhältnismäßige, risikobasierte Maßnahmen erreicht wird. Gleichzeitig soll die Rechtssicherheit für Unternehmen durch bundeseinheitliche Standards und eine stärkere Rolle der Datenschutzkonferenz (DSK) verbessert werden.
Stärkung der Datenschutzbeauftragten
Der BvD setzt sich entschieden fĂĽr den Erhalt der Benennungspflicht gemäß § 38 BDSG ein und betont die zentrale Rolle der Datenschutzbeauftragten als praxisnahe Berater, interne Kontrollinstanz und BrĂĽckenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Realität.Â
Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen fehlt es häufig an interner Fachkompetenz im Datenschutz – hier können qualifizierte Datenschutzbeauftragte mit ihrer Querschnittsexpertise maßgeblich zur rechtskonformen und effizienten Umsetzung der DS-GVO beitragen.
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Der Verband fordert daher eine gesetzlich gestärkte Rolle mit klar definierten Aufgabenprofilen, struktureller Unabhängigkeit und zertifizierter Qualifikation. Datenschutzbeauftragte sollen frühzeitig in betriebliche Prozesse eingebunden werden und auch bei der Umsetzung neuer EU-Regelungen – etwa der KI-Verordnung – eine aktive Rolle übernehmen.
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Ziel ist es, Datenschutz nicht als bloĂźe Pflicht, sondern als integralen Bestandteil verantwortungsvoller UnternehmensfĂĽhrung zu etablieren.
Integration in neue EU-Rechtsakte
Datenschutzbeauftragte sollen kĂĽnftig frĂĽhzeitig und systematisch in die Umsetzung neuer europäischer Regelwerke eingebunden werden – insbesondere bei technologiegetriebenen Vorhaben wie der KI-Verordnung (AI Act), dem Data Act oder der NIS-2-Richtlinie.Â
Der BvD betont, dass Datenschutzbeauftragte mit ihrer interdisziplinären Expertise eine Schlüsselrolle bei der praxisnahen Umsetzung dieser komplexen Regelwerke spielen können. Sie sollen als Bindeglied zwischen Technik, Recht und Unternehmenspraxis agieren und sicherstellen, dass Datenschutzanforderungen nicht als Innovationshemmnis, sondern als integraler Bestandteil vertrauenswürdiger digitaler Lösungen verstanden werden.
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Ziel ist es, Datenschutz und technologische Entwicklung nicht als Gegensätze, sondern als komplementäre Ziele zu begreifen. Dazu gehört auch, Datenschutzbeauftragte in nationale Umsetzungsprozesse einzubeziehen, etwa bei der Ausarbeitung von Leitlinien, Standardvertragsklauseln oder branchenspezifischen Auslegungen neuer EU-Vorgaben.
Datenschutz als dynamischer Prozess
Der BvD versteht Datenschutz nicht als starres Regelwerk, sondern als kontinuierlichen, risikobasierten Anpassungsprozess, der sich flexibel an technologische, gesellschaftliche und rechtliche Veränderungen anpasst – vergleichbar mit etablierten Managementsystemen im Umwelt- oder Qualitätsbereich.Â
Im Zentrum steht die Idee, Datenschutz als lebendiges Governance-Instrument zu begreifen, das regelmäßig überprüft, bewertet und weiterentwickelt wird. Unternehmen sollen Datenschutzprozesse nicht nur dokumentieren, sondern aktiv steuern – etwa durch regelmäßige Risikoanalysen, Audits, Schulungen und die Einbindung von Datenschutzbeauftragten in strategische Entscheidungen.
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Der BvD plädiert dafür, Datenschutz stärker in bestehende Managementsysteme zu integrieren und durch klare Verantwortlichkeiten, technische Standards und branchenspezifische Leitlinien zu operationalisieren. Nur so kann Datenschutz langfristig wirksam, wirtschaftlich tragfähig und innovationsfreundlich gestaltet werden.
Fazit: Vom Regelwerk zum Managementprozess
Die Reform der DS-GVO 2025 macht deutlich: Datenschutz ist kein einmaliges Compliance-Projekt, sondern ein fortlaufender Managementprozess. FĂĽr Geschäftsleitungen bedeutet das, Datenschutz nicht nur zu delegieren, sondern strategisch zu verankern – als Teil einer verantwortungsvollen, zukunftsorientierten UnternehmensfĂĽhrung.Â
Der BvD plädiert dafür, Datenschutzprozesse regelmäßig zu überprüfen, an neue technologische Entwicklungen anzupassen und in bestehende Managementsysteme zu integrieren. So wird Datenschutz zum integralen Bestandteil von Qualität, Sicherheit und Innovation – und damit zu einem echten Wettbewerbsvorteil.
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Wer Datenschutz als dynamisches Führungsprinzip versteht, schafft nicht nur Vertrauen bei Kunden, Partnern und Beschäftigten, sondern stärkt auch die Resilienz des Unternehmens in einer zunehmend datengetriebenen Welt.
