Die Datenschutzkonferenz (DSK) ist ein zentraler Akteur im Bereich des Datenschutzes in Deutschland. Als Zusammenschluss der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder spielt sie eine wichtige Rolle in der Weiterentwicklung und Harmonisierung des Datenschutzrechts. Sie setzt sich zusammen aus dem oder der Bundesbeauftragten für den Datenschutz, den Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht. Diese Personen sind die Mitglieder der DSK.
Was genau sind die Ziele und Aufgaben dieser Konferenz? Darüber gibt dieser Blogbeitrag einen ausführlichen Überblick. Der Beitrag geht dabei zusätzlich auch auf den gegenwärtigen und den voraussichtlichen zukünftigen rechtlichen Status der Datenschutzkonferenz ein.
Dies geschieht insbesondere durch folgende Instrumente:
Die Sitzungen der DSK sind grundsätzlich nicht öffentlich, es sei denn, die Konferenz beschließt etwas anderes. Solange nicht mehr als zwei Mitglieder der DSK Einwände erheben, können Dritte zu einzelnen Tagesordnungspunkten eingeladen werden.
Zur Vorbereitung der ordentlichen Sitzungen kann eine Vorkonferenz stattfinden. Diese wird von Stellvertretern oder von den mit der Vertretung beauftragten Mitarbeitern durchgeführt, um Themen vorab zu besprechen.
Die inhaltliche Ausrichtung der Arbeitskreise orientiert sich an den Expertengruppen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), um eine enge Abstimmung auf europäischer Ebene zu gewährleisten. Zusätzlich kann die DSK bei Bedarf weitere Arbeitskreise einrichten, die sich auf spezielle Themen oder aktuelle Herausforderungen konzentrieren.
Die DSK entscheidet über die Besetzung der Arbeitskreise und die Beauftragung des Vorsitzes. Der Vorsitz wird für die Dauer von vier Jahren vergeben, wobei eine Verlängerung möglich ist. Bei der Vergabe des Vorsitzes wird eine ausgewogene Verteilung unter den Mitgliedern angestrebt. Der Vorsitz der DSK führt zudem eine Übersicht über die Arbeitskreise und deren Vorsitzende.
Die Arbeitskreise tagen in der Regel so rechtzeitig vor einer ordentlichen Sitzung der DSK, dass die Ergebnisse ihrer Beratungen fristgerecht in die Sitzung eingebracht werden können. Ihre Sitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich. Über die Teilnahme Dritter an den Sitzungen entscheidet der jeweilige Arbeitskreis individuell.
Bei Abstimmungen innerhalb der Arbeitskreise gilt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Dabei werden Enthaltungen nicht mitgezählt, um die Entscheidungsfindung zu erleichtern.
Zusätzlich erstellen die Arbeitskreise innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Sitzung ein Ergebnisprotokoll, das die wesentlichen Aspekte der Diskussion zusammenfasst. Der Entwurf des Protokolls wird allen Mitgliedern des Arbeitskreises zur Prüfung vorgelegt. Änderungen können innerhalb einer Woche eingebracht werden. Die finalen Protokolle stehen anschließend den Mitgliedern der DSK zur Verfügung, jedoch werden sie nicht veröffentlicht.
Zur Bearbeitung komplexer Themen können die Arbeitskreise Unterarbeitskreise einrichten, um spezifische Fragestellungen zu vertiefen und detaillierte Vorschläge zu erarbeiten.
Solange noch keine gesetzliche Regelung erfolgt ist, agiert die DSK daher als Gremium, das gemeinsame Positionen zu Datenschutzfragen entwickelt, jedoch keine rechtlich bindenden Entscheidungen treffen kann. Ihre Arbeit basiert auf einer Geschäftsordnung, die die Zusammenarbeit und Koordination zwischen den Mitgliedern regelt. Ihre Beschlüsse und Entschließungen haben vor allem beratenden und empfehlenden Charakter, basieren jedoch auf der fachlichen Kompetenz der Mitglieder und haben daher oft eine starke faktische Wirkung.
Darüber hinaus fördert die DSK die Harmonisierung von Datenschutzstandards in Deutschland, entwickelt Leitlinien für den praktischen Umgang mit datenschutzrechtlichen Herausforderungen und unterstützt Aufsichtsbehörden dabei, möglichst einheitlich zu agieren. Mit Blick auf die Zukunft fordert sie eine stärkere Institutionalisierung, um ihrer Rolle noch effektiver gerecht zu werden.
Die Ziele der Datenschutzkonferenz
Die Datenschutzkonferenz (DSK) verfolgt das Ziel, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen. Darüber hinaus setzt sie sich für eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts ein und engagiert sich aktiv für dessen Fortentwicklung.Die Aufgaben der Datenschutzkonferenz
Die Datenschutzkonferenz (DSK) fördert den Datenschutz und einigt sich auf gemeinsame Positionen der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder.- Entschließungen
Öffentliche Stellungnahmen zu datenschutzpolitischen Fragen. - Beschlüsse
Positionen zur Auslegung datenschutzrechtlicher Regelungen oder entsprechende Empfehlungen. - Orientierungshilfen und Standardisierungen
Fachliche Anwendungshilfen für Verantwortliche, Auftragsverarbeiter, Hersteller sowie die Öffentlichkeit. - Stellungnahmen
Beiträge zu gerichtlichen Verfahren oder Gesetzgebungsverfahren. - Pressemitteilungen
Verlautbarungen für die Medien und die Öffentlichkeit. - Festlegungen
Positionen zu internen inhaltlichen, technischen oder organisatorischen Fragen, einschließlich der Gremienarbeit.