Warum wird die DS-GVO nicht endlich abgeschafft?

Welche Schritte dazu erforderlich wären erklärt dieser Beitrag

Hinter vorgehaltener Hand hört man von einigen Verantwortlichen in den Unternehmen immer wieder, dass sie die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) aus verschiedenen Gründen nach wie vor ganz entschieden ablehnen und sie daher, wenn es ihnen möglich wäre – da sie die Verordnung als zu bürokratisch, kostenintensiv und schwer umsetzbar empfinden – lieber heute als morgen abschaffen würden, um den administrativen Aufwand und die damit verbundenen erheblichen Kosten in ihrem Unternehmen einzusparen.
 
Als Argumentation gegen die DS-GVO werden dabei häufig die folgenden Argumente genannt:
  • Komplexität und Aufwand
    Die DS-GVO erfordert umfangreiche Anpassungen und Implementierungen in den Datenschutzprozessen von Unternehmen. Dies ist zeitaufwendig und kostspielig.
  • Strenge Vorschriften
    Die DS-GVO enthält strenge Vorschriften und hohe Anforderungen an den betrieblichen Datenschutz, die gerade für kleine Unternehmen aus dem KMU-Bereich nur sehr schwer umzusetzen sind.
  • Hohe Bußgelder
    Bei Verstößen gegen die DS-GVO drohen viel zu hohe Bußgelder, was für Unternehmen ein erhebliches wirtschaftliches Risiko darstellt.
  • Bürokratie
    Die DS-GVO ist mit einem viel zu hohen bürokratischen Aufwand verbunden und daher – da sie viel zu anspruchsvolle Dokumentations- und Meldepflichten mit sich bringt – äußerst schwerfällig

Gesetzt den Fall, diese Kritiker würden sich durchsetzen und die DS-GVO wurde abgeschafft – gebe es dann keinen Datenschutz mehr in Deutschland oder in Europa?

Die Abschaffung der DS-GVO wäre ein sehr langer Prozess

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union und kann daher nur durch einen formellen Gesetzgebungsprozess innerhalb der EU geändert oder abgeschafft werden. Dies würde die Zustimmung des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission erfordern. Es ist ein komplexer und langwieriger Prozess, der eine breite Zustimmung und umfangreiche Diskussionen erfordert.

Es gäbe auch weiterhin andere Datenschutzgesetze

Auch ohne die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gäbe es weiterhin Datenschutzgesetze und Datenschutzregelungen, da viele Länder eigene Datenschutzgesetze haben. In Deutschland beispielsweise gibt es das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das auch vor der Einführung der DS-GVO existierte und den Schutz personenbezogener Daten regelte.
Die DS-GVO hat den Datenschutz in der Europäischen Union harmonisiert und gestärkt, indem sie einheitliche Standards und strengere Vorschriften eingeführt hat. Ohne die DS-GVO würden die Datenschutzregelungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten mit größter Wahrscheinlichkeit wieder sehr uneinheitlich werden.

Was hat die Grundrechtscharta der EU mit dem Datenschutz zu tun?

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU) spielt eine zentrale Rolle im Datenschutz. Artikel 8 der Charta befasst sich speziell mit dem Schutz personenbezogener Daten.
 
Hier sind die wichtigsten Punkte:
  1. Recht auf Schutz personenbezogener Daten
    Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.
  2. Verarbeitung der Daten
    Die betreffenden personenbezogenen Daten dürfen gemäß Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU) nur
    • nach Treu und Glauben
    • für festgelegte Zwecke
    • mit Einwilligung der betroffenen Person
    oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden.
  3. Recht auf Auskunft und Berichtigung
    Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken.
  4. Überwachung
    Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht.
Diese Bestimmungen der Grundrechtecharta würden auch ohne die DS-GVO weiterhin gültig sein, da sie die grundlegenden Rechte und Prinzipien festlegen, die den Datenschutz in der EU untermauern.

Besteht die Gefahr, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU) abgeschafft werden könnte?

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU) ist ein grundlegendes Dokument, das die Rechte und Freiheiten der Bürger der EU schützt. Sie ist rechtlich bindend und bildet einen integralen Bestandteil des EU-Rechtsrahmens.
 
Eine Abschaffung der Charta wäre ein äußerst komplexer und unwahrscheinlicher Prozess, da dies eine Änderung der EU-Verträge erfordern würde. Solche Änderungen erfordern die Zustimmung aller Mitgliedstaaten und eine breite politische Unterstützung.
 
Die Charta der Grundrechte ist fest in den Verträgen der EU verankert und spielt eine zentrale Rolle im Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten innerhalb der Union. Daher ist es sehr unwahrscheinlich, dass sie abgeschafft werden könnte.

Fazit

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) kann nicht einfach abgeschafft werden, da sie ein integraler Bestandteil des EU-Rechtsrahmens ist und nur durch einen komplexen und langwierigen Gesetzgebungsprozess innerhalb der EU geändert oder aufgehoben werden kann. Trotz der Kritik an ihrer Bürokratie, den hohen Kosten und den strengen Vorschriften hat die DS-GVO den Datenschutz in der EU harmonisiert und gestärkt.
 
Auch ohne die DS-GVO würden weiterhin nationale Datenschutzgesetze wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Deutschland bestehen. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die grundlegende Datenschutzrechte festlegt, würde ebenfalls weiterhin gelten und ist fest in den EU-Verträgen verankert, was ihre Abschaffung äußerst unwahrscheinlich macht.