Start

Neues Gesetz bringt viel Arbeit für den Datenschutz

Mit rund eineinhalb Jahren Verspätung tritt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nun am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Bundesgesetzblatt (siehe Teil I 2023 Nr. 140) hat das Hinweisgeberschutzgesetz am heutigen Freitag verkündet. Der Anwendungsbereich des Gesetzes geht weit über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus und umfasst neben Arbeiternehmern, Beamten, Anteilseignern, Beschäftigten von Lieferanten auch Personen, die bereits vor dem Beginn eines Arbeitsverhältnisses Kenntnisse von Verstößen erlangt haben.
Hier finden Sie den Beitrag

Professionelle betriebliche Datenschutz-Dienstleistungen

Büro Nord: Schwerpunkte Wolfsburg, Braunschweig und Gifhorn

Büro Süd: Schwerpunkte Ostalbkreis und Rems-Murr-Kreis

Auf dieser Seite geben wir Ihnen  einen Überblick über unser umfangreiches Dienstleistungsangebot im Sektor betrieblicher Datenschutz. In den einzelnen Rubriken (siehe Hauptmenü ganz oben auf der Seite) finden Sie detaillierte Informationen zu den jeweiligen Katagorien.

Um es an in einem möglichst kurzem Satz zu sagen:

Wir sind erfahrene Wirtschaftsinformatiker mit umfassendem Wissen im betrieblichen Datenschutz und erbringen professionelle Dienstleistungen in allen Belangen des Datenschutzes für kleine und mittel­ständische Unternehmen (KMU) im gesamten Ostalbkreis (und zwischenzeitlich auch weit darüber hinaus).

Auszug aus unserem Leistungsspektrum

  • Datenschutz-Beratungen
  • Datenschutz-Schulungen und Unterweisungen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Verzeichnissen von Verarbeitsungstätigkeiten (VVT)
  • Durchführung von DSFA-Analysen
  • Beratungen für die Einstufung der betrieblichen Informationen in Schutzklassen und Sicherheitsstufen gemäß DIN 66399
  • Entwicklung von Löschkonzepten gemäß DIN 66398
  • Unterstützung bei Konzeption und Planung der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM)
  • Überprüfen von Websites auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen
  • Erstellung von Datenschutzhandbüchern
  • Redaktionelle Betreuung von Datenschutzhandbüchern
  • Stellung des/der externen betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz
  • Anpassung vorhandener Datenschutz-Dokumentationen an die Anforderungen der DS-GVO und des BDSG-neu
Einige Gedanken zum Datenschutz

Der Begriff Datenschutz hat unterschiedliche Aspekte und Bedeutungen:  Zum einen geht es dabei um das Recht auf informationelle Sebstbestimmung des einzelnen Menschen, zum anderen geht es dabei um den technischen und/oder organisatorischen Schutz von Daten (auch Datensicherheit genannt). Datensicherheit befasst sich mit dem Schutz von Daten, unabhängig davon, ob es um personenbezogene Daten geht oder nicht. In diesem Kontext taucht auch der Begriff der Informationssicherheit auf, welcher vor allem in den IT-Grundschutzkatalogen des BSI oder in der ISO 27001 zu finden ist, wobei wir die Datensicherheit als Untermenge der Informationssicherheit einordnen, da diese umfassender ist, denn ihr Ziel ist der Schutz von Informationen aller Art.

Letztlich werden heute so gut wie alle Daten von IT-Systemen gespeichert und verarbeitet, womit die Schutzziele einen noch weiteren Rahmen erhalten, denn dabei geht es nicht nur um den Schutz der Daten selber, sondern u. a. auch um die Verfügbarkeit und Funktionssicherheit der Systeme durch die diese Daten gespeichert und verarbeitet werden.

Wir betrachten das Thema Schutz von personenbezognen Daten für uns daher als Querschnittsaufgabe und setzen uns im betrieblichen Datenschutz für die konsequente Umsetzung des Datenschutzes unter Nutzung der genannten Entitäten für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zum Nutzen des einzelnen Menschen ein.