Hinweisgeberschutz tritt am 2. Juli 2023 in Kraft
Das neue Gesetz bringt viel Arbeit für den Datenschutz Mit rund eineinhalb Jahren Verspätung tritt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nun am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Bundesgesetzblatt (siehe Teil I 2023 Nr. 140) hat das Hinweisgeberschutzgesetz am heutigen Freitag verkündet. Der Anwendungsbereich des Gesetzes geht weit über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus und umfasst neben Arbeiternehmern, Beamten, Anteilseignern, Beschäftigten von Lieferanten auch Personen, die bereits vor dem Beginn eines Arbeitsverhältnisses