Verstoß gegen DS-GVO kostet Unternehmen 195.407 €

Von Wolfgang A. W. Franz|September 20, 2019|DS-GVO Bußgeld|

An 8 Kunden unerwünschte Werbemails versandt, 10 mal Kundenkonto nicht gelöscht und 5 mal Kunden die geforderte Datenschutz-Auskunft nicht erteilt = 195.407 Euro (was statistisch gesehen 8.496 € pro genanntem Punkt ergibt). Mit diesem Geld hätte das Unternehmen den Datenschutz vermutlich mehrere Jahre lang auf höchstem Platin-Niveau betreiben können.


Mit dem für das Bußgeld bezahlten Geld hätte das Unternehmen den Datenschutz vermutlich mehrere Jahre lang auf höchstem Platin-Niveau betreiben können.

Weil das Unternehmen in zehn Fällen Konten ehemaliger Kunden nicht gelöscht hatte und in acht Fällen Kunden unerwünschte Werbe-E-Mails von ihm erhielten sowie in fünf Fällen die von den Kunden geforderten Datenschutzauskünfte nicht erteilte bzw. erst erteilte, nachdem die zuständige Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eingeschritten war, verhängte die Berliner Datenschutzbehörde im August ein Bußgeld von 195.407,– € gegen die Firma Delivery Hero Germany GmbH (im genannten Betrag sind die Gebühren des Bußgeldverfahrens enthalten). Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Wie die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Maja Smoltczyk in ihrer Pressemitteilung zum vorliegenden Fall betonte, bilden die Betroffenenrechte der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ein wichtiges Instrumentarium für jeden einzelnen Menschen bei der Durchsetzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Dem europäischen Gesetzgeber sei es bei der Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung ein wichtiges Anliegen gewesen, die Betroffenenrechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Daher müsse jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, technisch-organisatorisch dazu in der Lage sein, entsprechende Anträge der Betroffenen unverzüglich zu erfüllen.

Maja Smoltczyk wörtlich „Das Thema Datenschutz wurde in vielen Unternehmen lange stiefmütterlich behandelt, obwohl es im digitalen Zeitalter ein besonders wichtiges Grundrecht ist. Die DS-GVO wirkt dem entgegen. … Ich hoffe, dass diese Bußgelder auch auf andere Unternehmen eine mahnende Wirkung entfalten. Wer mit personenbezogenen Daten arbeitet, braucht ein funktionierendes Datenschutzmanagement. Das hilft nicht nur, Bußgelder zu vermeiden, sondern stärkt auch das Vertrauen und die Zufriedenheit der Kundschaft.“

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