Hinweisgeberschutz tritt am 2. Juli 2023 in Kraft

Von Wolfgang A. W. Franz|Juni 2, 2023|Uncategorized|

Das neue Gesetz bringt viel Arbeit für den Datenschutz Mit rund eineinhalb Jahren Verspätung tritt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nun am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Bundesgesetzblatt (siehe Teil I 2023 Nr. 140) hat das Hinweisgeberschutzgesetz am heutigen Freitag verkündet. Der Anwendungsbereich des Gesetzes geht weit über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus und umfasst neben Arbeiternehmern, Beamten, Anteilseignern, Beschäftigten von Lieferanten auch Personen, die bereits vor dem Beginn eines Arbeitsverhältnisses

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