EU DSGVO verändert die Anforderungen an den betrieblichen Datenschutz

Von Wolfgang A. W. Franz|Februar 6, 2017|EU DSGVO|

Unternehmer welche die EU DSGVO nicht beachten riskieren hohe Geldstrafen

Am 24. Mai 2016 ist die neue EU Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten und  im Mai 2018 läuft die Übergangsfrist ab, bis zu der die Unternehmen alle relevanten Anforderungen dieser neuen Verordnung im Betrieb umgesetzt haben müssen. Bei einer Überschreitung dieser Frist drohen hohe Geldstrafen.  Auf die Unternehmen kommen vor allem umfassende Dokumentations- und Organisationspflichten zu, welche die bisherigen Anforderungen aus dem alten Bundesdatenschutzgesetz weit übersteigen.

Betrug die maximale Höhe der Strafe bei Verstößen gegen die Vorschriften des BDSG bisher 300.000 Euro, so erhöht sich durch die DSGVO der Rahmen ab Mai 2018 nun auf 10 Millionen Euro oder alternativ auf 2 Prozent des im Vorjahr erzielten weltweiten (Konzern)-Umsatzes. Bei bestimmten Verstößen erhöht sich die Summe sogar auf 20 Millionen Euro bzw. 4 Prozent des Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Wert höher ist.

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