Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro gegen VfB Stuttgart
Wegen Verletzung der datenschutzrechtlichen Rechenschaftspflicht Die Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg verhängt gegen die VfB Stuttgart 1893 AG ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro wegen fahrlässiger Verletzung der datenschutzrechtlichen Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 Abs. 2 DS-GVO. Die VfB Stuttgart 1893 AG hat das Bußgeld akzeptiert sowie auf weitere Rechtsmittel verzichtet und sich gegenüber der Datenschutzbehörde zu weitreichenden Maßnahmen verpflichtet, um das technische und organisatorische Datenschutzniveau zu verbessern. Wie einer am 10.