Urteil vom Bundesgerichtshof zu dynamischen IP-Adressen

Von Wolfgang A. W. Franz|Mai 16, 2017|EU DSGVO|

Datenschutz im Internet: Speichern von dynamischen IP-Adressen Der BGH hat in seinem Urteil vom 16. Mai 2017 entschieden, dass den Anbietern von Webseiten oder anderen Online-Diensten eine Speicherung der IP-Adressen erlaubt sein muss, sofern dies für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Dienste erforderlich ist. Dabei ist jedoch die Abwägung mit den verfassungsrechtlich festgeschriebenen Persönlichkeitsrechten unbedingt notwendig. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, da das nationale Telemediengesetz dies nicht vorsieht. Eine IP-Adresse

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