Millionen-Bußgeld gegen die AOK Baden-Württemberg verhängt

Von Wolfgang A. W. Franz|Juli 1, 2020|DS-GVO Bußgeld|

Wegen eines Verstoßes gegen die Pflichten zu sicherer Datenverarbeitung (Art. 32 DS-GVO) hat die Datenschutz-Behörde in Baden-Württemberg mit Bescheid vom 25.06.2020 ein Bußgeld in Höhe von 1.240.000,- Euro gegen die AOK Baden-Württemberg erlassen. Diese hatte ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) nicht ausreichend umgesetzt. Mithilfe interner Richtlinien und Datenschutzschulungen wollte die AOK sicherstellen, dass nur Daten von Gewinnspielteilnehmern, die zuvor wirksam eingewilligt hatten, zu Werbezwecken verwendet werden. Aufgrund der ungenügenden

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